Skyline News & Einordnung · Mit KI-Unterstützung erstellt · Redaktioneller Stand: 26. Oktober 2026
News & Einordnung · Redaktioneller Stand: 26. Oktober 2026
Einordnung zum 26. Oktober 2026. Der Beitrag beschreibt einen Gesetzentwurf, keine bereits geltende allgemeine Kassenpflicht ab 2028.
Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 einen Entwurf für das sogenannte Zweite Kassengesetz beschlossen. Vorgesehen sind insbesondere eine Registrierkassenpflicht für bestimmte Betriebe und eine elektronische Belegbereitstellung ab dem 1. Januar 2028. Im Oktober liegt dazu die Bundesratsdrucksache 585/26 vor.
Welche Betriebe betroffen sein sollen
Nach den veröffentlichten Plänen sollen Unternehmen mit einem Jahresgesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme verwenden. Für geringe Barumsätze ist eine Ausnahme vorgesehen. Weitere Ausnahmen und die endgültige Ausgestaltung sind im Gesetzgebungsverfahren zu beachten.
Entwurf und geltendes Recht unterscheiden
Ein Kabinettsbeschluss über einen Entwurf ist noch kein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren. Die geplanten Regeln dürfen deshalb nicht als bereits geltende allgemeine Pflicht dargestellt werden. Auch Aussagen zum künftigen Ende von Papierbons beziehen sich auf die vorgesehene Neuregelung.
Was du jetzt sinnvoll vorbereiten kannst
- Deinen aktuellen Kassenaufbau und die Verkaufssituationen erfassen.
- Prüfen, welche Funktionen deine vorhandene Software unterstützt.
- Für mögliche Umstellungen Angebote mit klaren Leistungen einholen.
- Entscheidungen anhand der endgültigen Regeln mit der Steuerberatung abstimmen.
Plane deinen Bedarf unabhängig von einer Schlagzeile
Wenn du ohnehin eine neue Kasse benötigst, sollten Bedienbarkeit, Erweiterungen, Unterstützung und Datenzugriff Teil des Vergleichs sein. Lass dir gewünschte Funktionen an einem konkreten Aufbau vorführen. Kaufe nicht allein aufgrund einer Überschrift, die eine geplante Regel bereits als endgültig darstellt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium: Digitale Kassen und das Ende der Papierbons, 23. September 2026
- Bundesrat: Regierungsentwurf, Drucksache 585/26 vom 9. Oktober 2026
Allgemeine Information. Die Anwendung auf deinen Betrieb solltest du bei Bedarf mit deiner Steuer- oder Rechtsberatung klären.
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