Skyline Ratgeber · Mit KI-Unterstützung erstellt · Redaktioneller Stand: 26. Oktober 2026
Rückblick auf das BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 und den Start des Mitteilungsverfahrens 2025.
2024 wurde ein wichtiger Schritt für elektronische Kassen konkret: Mit seinem Schreiben vom 28. Juni kündigte das Bundesfinanzministerium die elektronische Übermittlung der Kassenmitteilung ab dem 1. Januar 2025 an. Dafür standen Mein ELSTER und die ERiC-Schnittstelle bereit.
Welche Fristen damals galten
Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte mitteilungspflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme war die Erstmitteilung bis zum 31. Juli 2025 vorgesehen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme waren innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Die damalige Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen.
So bereitest du die Unterlagen vor
Lege für jeden Standort eine nachvollziehbare Geräteübersicht an. Sammle die Unterlagen zur Kasse und zur TSE, Kauf- oder Mietunterlagen sowie Angaben zur Anschaffung. Lass unklare Gerätezuordnungen vor der Übermittlung mit deinem Anbieter und deiner Steuerberatung klären.
- Welche Geräte gehören zu welchem Standort?
- Sind Seriennummern eindeutig lesbar und dokumentiert?
- Wer übernimmt die Meldung und kontrolliert die Angaben?
- Wo wird das Übermittlungsprotokoll abgelegt?
Eine technische Einrichtung ersetzt keine Meldung
Vereinbare ausdrücklich, ob dein Dienstleister nur die Kasse einrichtet oder auch bei der Mitteilung unterstützt. Frage nach einem Beleg für die tatsächlich erfolgte Übermittlung. Eine Rechnung über die Hardware ist dafür kein Ersatz.
Bei einer versäumten oder unklaren Meldung solltest du den Sachverhalt mit deiner Steuerberatung prüfen. Dieser Rückblick erklärt die Einführung und ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Meldepflicht.
Quellen und weiterführende Informationen
Allgemeine Information. Die Anwendung auf deinen Betrieb solltest du bei Bedarf mit deiner Steuer- oder Rechtsberatung klären.
Deinen Kassenaufbau gemeinsam durchgehen
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