Skyline Ratgeber · Mit KI-Unterstützung erstellt · Redaktioneller Stand: 26. Oktober 2026
Rückblick auf die EU-Verordnung 2024/1624. Der vorgesehene Anwendungsbeginn ist der 10. Juli 2027.
2024 verabschiedete die EU neue Regeln gegen Geldwäsche. Dazu gehört eine Grenze für große Barzahlungen: Artikel 80 der Verordnung (EU) 2024/1624 begrenzt Barzahlungen beim Handel mit Waren oder bei Dienstleistungen auf bis zu 10.000 Euro. Zusammenhängende Teilzahlungen werden dabei gemeinsam betrachtet.
Beschlossen heißt nicht sofort anzuwenden
Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Die EU-Grenze war deshalb keine bereits 2024 geltende allgemeine Obergrenze für deutsche Ladenkäufe. Mitgliedstaaten können niedrigere Grenzen vorsehen. Für private Zahlungen zwischen natürlichen Personen außerhalb einer beruflichen Tätigkeit enthält die Regel eine Ausnahme.
Große Barzahlungen brauchen einen klaren Ablauf
Wenn du hochpreisige Waren oder Leistungen anbietest, ist ein interner Ablauf sinnvoll: Wer prüft die Zahlungsart, wer gibt Rückfragen frei und welche Alternativen kann das Team anbieten? Bestehende besondere Pflichten deines Betriebs solltest du gesondert klären.
- Typische hohe Rechnungsbeträge zusammentragen.
- Alternative Zahlungswege vor dem Verkauf besprechen.
- Teilzahlungen im Zusammenhang betrachten.
- Das Team mit einem einheitlichen Ablauf vorbereiten.
Was die Kasse leisten sollte
Lass dir zeigen, wie dein System Anzahlungen, Restzahlungen und unterschiedliche Zahlungsarten darstellt. Teste die Abstimmung zwischen Verkauf, Zahlung und Buchhaltung anhand eines vollständigen Beispielvorgangs. Eine technische Einstellung allein beurteilt nicht, ob eine Zahlung rechtlich zulässig ist.
Die Bargeldgrenze ist eine Regel für bestimmte Zahlungen. Sie ist kein allgemeines Ende des Bargelds.
Quellen und weiterführende Informationen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1624, insbesondere Artikel 80 und 90
- Rat der EU: Verabschiedung des Geldwäschepakets im Mai 2024
Allgemeine Information. Die Anwendung auf deinen Betrieb solltest du bei Bedarf mit deiner Steuer- oder Rechtsberatung klären.
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